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Archivale des Monats Jänner 2024

Gedruckte Verordnung des Oberamts Bregenz, 27. März 1710

Liederliches Zechen und Herumschwärmen

Nicht erst seit pandemiebedingten Ausgangssperren bzw. zugeschlossenen Gasthäusern schätzen auch wir heute wieder den Wert einer freien Gestaltung unserer Freizeit etwa im Wirtshaus oder auf dem Sportplatz. Nicht selten wurde aber auch schon in früheren Zeiten bei diesen Gelegenheiten über die Stränge geschlagen, was immer wieder die Obrigkeit auf den Plan rief.

Im März 1710 sah sich das Oberamt Bregenz einmal mehr dazu genötigt, mithilfe einer gedruckten und öffentlich angeschlagenen Verordnung auf häufig vorkommende Missstände im Zuge von allzu feierwütigen Nachtschwärmern und Ruhestörern hinzuweisen und bei Zuwiderhandlung mit harten Strafen zu drohen. Die gedruckte Verordnung gibt hierbei einen Eindruck von den damaligen Zuständen auf den Gassen und in den Wirtshäusern in der Herrschaft Bregenz. Neben angeführten Missständen wie Ruhestörung, öffentliches Ärgernis, Trunkenheit, Raufereien, Gotteslästerung und Ähnliches appellierte das Oberamt dann auch an die Erziehungsberechtigen der Missetäter: Nicht minder werden die Eltern […] nachtrucklich erinnert, ihre Söhn und Knecht […], im Haus zu behalten und allen Fleiß vorzukehren, daß selbe von dergleichen liederlichen Zechen und Herumbschwärmen abstehen. Ebenso wurden aber auch die Wirtsleute in die Pflicht genommen. So erinnerte die Verordnung auch daran, dass Hochzeitsgesellschaften mit mehr als 40 Personen laut einer früheren Verordnung verboten waren. Sollte es dennoch zu größeren Gesellschaften und weiteren Zwischenfällen kommen, so seien einzig Bräutigam und Wirt haftbar zu machen.

Genützt haben derlei Verordnungen und Strafandrohungen aber offenbar nur wenig. In den Beständen des Landesarchivs sind ausufernde Hochzeitsgesellschaften oder Wirthausraufereien mit vielerlei Beschreibungen gut dokumentiert.

| Markus Schmidgall

Quelle: VLA, Vogteiamt Bregenz, Oberamt Bregenz und Kreisamt Vorarlberg, Sign. 31.

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