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Archivale des Monats Jänner 2021

Kälbertransporte im 19. Jahrhundert

Das Gubernium in Innsbruck stellte 1842 fest, dass Kälber bisher auf polizei- und sanitätswidrigste Weise verladen und transportiert wurden. Die Tiere würden festgeknebelt auf einem Wagen so gelagert, dass die Köpfe zu beiden Seiten des Wagens herabhangen und durch eine über den Hals der Tiere quer laufende und fest anliegende Stange niedergehalten würden. Jene Kälber, die in der Nähe der Wagenräder postiert seien, würden nicht selten am Kopf verletzt. Durch diese Behandlung würden der freie Blutlauf gehemmt, örtliche Blutüberfüllungen, mitunter eine entzündliche Beschaffenheit einzelner Organe hervorgerufen. Schließlich würden die Tiere die Schlachtbank in krankhaftem Zustand erreichen. Auffallend erscheint der Unterschied zwischen dem Fleisch so gequälter Thiere und jenem von ungebunden gebliebenen Stechvieh.

Es wurde beschlossen, diesem Unfug ein Ende zu setzen. Das Gubernium verordnete deshalb, die Wagen so einzurichten, dass die Kälber darin stehen oder liegen konnten, ohne Gefahr zu laufen herunter zu fallen. Auch war jeder Transportwagen mit einer Decke oder Plane zu versehen, um das eingepferchte Vieh gegen große Hitze, anhaltende Regengüsse und bedrohliches Schneegestöber zu schützen.

Bereits 1846 wurde eine Modifikation vorgenommen. Künftig durften die Kälber in den Wagen zwar leicht mit Gurten gebunden werden, aber die Seitenwände oder sogenannten Leitergeschirre mussten mit Stroh umflochten und so gestellt sein, dass die Kälber nicht mit über das Leitergeschirr herabhängenden Köpfen in die Wagen gelegt wurden. Auch sei es unerlässlich, dass die Kälbertransportwagen mit auf Bögen gespannten Leinwandplanen, wie sie das Militär bei Rüstwagen verwendete, versehen wurden um die Kälber vor Hitze, Schnee und Regen zu schützen. Während des Transportes mussten die Kälber öfters getränkt werden. 

Cornelia Albertani

Quelle: VLA, Landgericht Sonnenberg, Nr. 11468 und Nr. 11654.

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