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Archivale des Monats Dezember 2022

Schreiben des General-Kommissariats, 20. Jänner 1809

Rechtswidriger Weihnachtsgottesdienst

Das Landgericht Sonnenberg berichtete am 14. Jänner 1809 an das Königlich-Baierische General-Kommissariat, dass der Pfarrer Riezler in Fontanella entgegen einer Verordnung vom 14. November 1807, kundgemacht im Königlich-Baierischen Regierungsblatt, an Weihnachten um 2 Uhr früh, laut des Geständnisses des Pfarrers aber erst um halb 3 Uhr, einen Gottesdienst abgehalten habe. Außerdem habe der Pfarrer Riezler auch gegen die Verordnung des Verbotes des Wetterläuten in der Gewitterzeit verstoßen. Der Pfarrer Riezler von Fontanella sei geldgierig und daher könnte eine Geldstrafe ihn klagen und zur besseren Belehrung seiner Pfarr-Untergebenen geneigter machen.

Pfarrer Georg Riezler von Fontanella entschuldigte sich in einem beigelegten Schreiben für die rechtswidrig gehaltene Messe und begründete die Uhrzeit damit, dass die Gläubigen in Fontanella für einen Gottesdienst, wie verordnet um 5 Uhr früh, zu weit von der Kirche entfernt wohnen würden und um diese Zeit schon mit der Versorgung des Viehs beschäftigt seien und bei einem späteren Gottesdienst die Bewohner sich nicht für die Predigt in Kirche einfinden hätten können. Er habe den Gottesdienst nur zur Beruhigung des Volkes um diese Zeit angesetzt und außerdem im Jahr zuvor den Gottesdienst ebenfalls in einer gleichen Stund, […] ohne Ahndung gehalten.

Das Königlich-Baierische General-Kommissariat in Kempten teilte am 20. Jänner 1809 dem Landgericht Sonnenberg in Nüziders mit, dass der Pfarrer Georg Riezler in Fontanella für die Haltung des Weihnachtsgottesdienstes in der Nacht mit einer Geldstrafe von 4 Reichstaler zweckgebunden für die Schule zu belegen sein und er sich künftig nicht mehr derlay Übertrettungen zu kommen zulassen indem er sonst härbe und mit der Entfernung von seiner Stelle gestraft werden würde.

Judith Jochum

Quelle: VLA, Bayerische Akten, Nr. 1017.


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