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Archivale des Monats April 2023

Bibliotheksordnung, 20. Mai 1908

Jede Bibliothek braucht eine Ordnung!

Bevor die Vorarlberger Landesbibliothek 1977 als eine eigenständige Dienststelle errichtet wurde, war sie Teil des Vorarlberger Landesarchivs und auch im Gebäude des Archivs untergebracht. Der Landtag beschloss 1904 auf Antrag des Landesarchivars Viktor Kleiner die Gründung einer Landesbibliothek. Zu dieser Zeit gab es in Bregenz bereits sechs weitere Bibliotheken. Die im Landesarchiv neueingerichtete „Landesbibliothek“ war neben den anderen in erster Linie keine öffentliche Bibliothek, sondern diente als Hilfsmittel zur Erklärung, zur Bestimmung, zum Studium aber auch zur Bearbeitung der Archivalien.

Da das Archiv zu diesem Zeitpunkt bereits ein eigenes Hausgesetz besaß, entschied Viktor Kleiner, dass es auch einer eigenen Bibliotheksordnung bedurfte. Am 16. März 1908 ersuchte er den Vorarlberger Landesausschuss um Zustimmung zu dem von ihm vorgelegten Entwurf einer Bibliotheksordnung, die zu großen Teilen dem Statut der Niederösterreichischen Landesbibliothek entnommen war und elf Paragrafen umfasste. 
Gemäß dieser sollte die Vorarlberger Landesbibliothek nicht dem Charakter einer öffentlichen Bibliothek entsprechen, sondern ein Korrelat zum Vorarlberger Landesarchiv bilden. Inhaltlich macht die Ordnung hauptsächlich Angaben zur Benützung (§ 3) und Entlehnung von Büchern für landeskundliche Forschungen (§§ 4 bis 9). Zur Aufstellung der Bestände verliert die vorgeschlagene Ordnung kein Wort.

Der Vorarlberger Landesausschuss erteilte am 20. Mai 1908 dem Vorschlag Kleiners seine Zustimmung, womit die erste Bibliotheksordnung der Vorarlberger Landesbibliothek beschlossen wurde.

| Sabrina Gerstenbrand

Quelle: VLA, Amt des Vorarlberger Landesrates, EA 17.

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