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Archivale des Monats April 2021

Skandal! - Miss Vorarlberg 1951

Miss- bzw. Mister-Wahlen sind für uns heute nichts Außergewöhnliches mehr. Von manchen mit Begeisterung verfolgt, von anderen leicht entnervt ignoriert, sorgen sie kaum noch für große Aufregung oder gar einen Skandal.

Das war 1951 noch ganz anders. Im Mai des Jahres veranstaltete der Arlberg-Zeitungsverlag die Wahl zur Miss-Vorarlberg in Bregenz. Die Veranstaltung wurde auch im Radio Vorarlberg übertragen. Vorab hatte man einige, heutzutage kurios wirkende, Auflagen erhalten. So durfte die Vorführung der Bademoden nur unter Ausschluss des Publikums hinter einem Vorhang stattfinden. In leicht sarkastischen Medienkommentaren fragte man sich sinngemäß, ob die Herren von der Jury das wohl unbeschadet überstanden hätten. Für ebenso große Aufregung sorgte ein Witz, zu dem sich der Moderator der Veranstaltung angesichts der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl hinreißen ließ. Er stellte die Scherzfrage, was der Unterschied zwischen dem Bundespräsidenten und der Miß Vorarlberg sei: die Miß Vorarlberg könne wohl noch auf den Bundespräsidentenposten kommen, aber der Bundespräsident niemals Schönheitskönigin werden. Diese Bemerkung veranlasste sogar die Vorarlberger Landesregierung zu einer Reaktion, und in der Regierungssitzung vom 22. Mai wurde das Befremden darüber ausgesprochen, später angeblich auch der Moderator bei Radio Vorarlberg entlassen. Im nachfolgenden Schriftverkehr zwischen dem Veranstalter und der Landesregierung brachte diese noch vor, dass sie der Meinung sei, dass solche Veranstaltungen dem vorarlbergischen Empfinden nicht entsprechen.

Die Ironie der Geschichte ist wohl, dass die Gewinnerin der Miss-Vorarlbergwahl im Herbst auch den Titel der Miss-Austria holte.

Clemens Andreasch

Quelle: VLA, Amt der Vorarlberger Landesregierung III, Prs-427/1951.

 

Weitere Quellen:

  • VLA, Amt der Vorarlberger Landesregierung III, Prs-47/1953.
  • VLA, Bezirkshauptmannschaft Bregenz II, III-240/1951.
  • VLA, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Hs. 1/1951.

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