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Arbeitsplatz Bauernhof

Auf den bäuerlichen Familienbetrieben in Vorarlberg hilft die ganze Familie zusammen, um die viele Arbeit zu stemmen. Zusätzlich leisten rund 1.000 ganzjährig oder saisonal beschäftigte Personen wertvollen Einsatz auf den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.

Der Land- und Forstwirtschaftsinspektion in Vorarlberg obliegt als Arbeitsaufsichtsbehörde die Vollziehung des Landarbeitsgesetzes in Betrieben der Land-, Alp- und Forstwirtschaft, in Gartenbau- und Gemüsebaubetrieben sowie in den Sennereien sofern Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer beschäftigt werden. Damit wird ein sicherer und fairer Arbeitsplatz für die rund 1.000 Beschäftigten in diesen Branchen gewährleistet. 

Entscheidend für die Arbeitssicherheit ist die laufende Ermittlung und Beurteilung von möglichen Gefahren durch die Betriebsleitung selbst. Nur durch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung sowie eine umfassende Unterweisung aller Beschäftigten hinsichtlich der spezifischen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit, können Unfälle wirkungsvoll vermieden und gesundheitliche Belastungen reduziert werden.

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist bemüht durch umfassende Beratung und Information ein gesteigertes Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein sowohl bei Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern als auch bei den Beschäftigten zu erreichen. Durch effiziente Unfallprävention werden nicht nur menschliches Leid, sondern auch hohe Unfall- und Unfallfolgekosten vermieden. 

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion arbeitet dabei im Netzwerk mit Partnerorganisationen wie dem Arbeitsinspektorat Vorarlberg, der Sektion Dienstnehmer der LK Vorarlberg oder der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zusammen. 

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.