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Arbeitgeberin Land Vorarlberg

Arbeiten in der Vorarlberger Landesverwaltung – Benefits, Entwicklungsmöglichkeiten uvm.

Mit rund 2.200 Beschäftigten in den unterschiedlichsten Berufen zählt die Vorarlberger Landesverwaltung zu den größten und vielseitigsten Arbeitgebern in der Region. Wir verstehen uns als zukunfts- und serviceorientierte, effiziente, vielfältige und soziale Arbeitgeberin und bilden die Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen bzw. Bürgern und der Politik.

Was unsere Mitarbeitenden besonders schätzen:
  • Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeiten
  • Gute Vereinbarung von Beruf und Privatleben durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten (Gleitzeit, Teilzeit, Homeoffice)
  • Breites Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Transparentes Gehaltssystem
  • Zuschuss zum Mittagessen und zu den Fahrtkosten
  • Krisensichere Arbeitsplätze
  • Und vieles mehr ...

Vielfältige berufliche Möglichkeiten

Motivierten und aufgeschlossenen Mitarbeitenden eröffnen sich bei uns interessante berufliche Perspektiven. Das Angebot unserer Stellen ist vielfältig und es gibt zahlreiche interne Entwicklungspfade.

Jungen Menschen bieten wir einen spannenden und gut begleiteten Einstieg in unterschiedliche Lehrberufe sowie einen ersten Berufseinstieg. Ebenso bieten wir eine Vielzahl an Praktikas, Traineestellen und Ferialstellen an.

Wir fördern die berufliche und persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden, da uns eine langfristige, wertschätzende Zusammenarbeit am Herzen liegt

Kontaktdaten

Personal

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20405

F +43 5574 511 920495

personal@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.