Abteilung Straßenbau
Aufgaben und Leistungen der Abteilung Straßenbau (VIIb)
Aufgabenaufteilung:
Aufgabe der Abteilung Straßenbau (VIIb) ist die Werterhaltung, der Betrieb und der marktgerechte weitere Ausbau des Landesstraßennetzes.
Dazu gehören die Landesstraßen L1 bis L97 und L188 bis L205 (ehemalige Bundesstraßen B) mit den dazugehörenden Objekten und Anlagen.
Wertmanagement des Bestandsnetzes
- Bewirtschaftung der Landesstraßen und deren Anlagen
- Strategische Planung (fachlich und betriebswirtschaftlich)
- Werterhaltung
- Kostenoptimierung
Betriebs- und Erhaltungsmanagement
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft: Fahrbahninstandhaltung einschl. Fahrbahn- und Tunnelreinigung, Straßenausrüstung (Bodenmarkierung, Verkehrszeichen, ...), Winterdienst, Grünflächenpflege, Nebenanlagen, Streckendienst)
- Betrieb einer Objektdatenbank mit allen relevanten Informationen
- Durchführung von periodischen Zustandsprüfungen für alle Objekte
- Schadensforschung und Ausfallcontrolling
- Störungsmanagement
- Aufbau und Betrieb einer Überwachungszentrale
- Sicherstellung einer einheitlichen Wegweisung
- Prioritätenreihung für Instandsetzungsmaßnahmen
Steuerung der Ausgestaltung des Straßennetzes
- Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzeptes
- Mitwirkung bei der Erstellung kommunaler oder regionaler Verkehrskonzepte
- Bedarfsprüfung von Projektanträgen
- Festlegung und Definition der Projekte
- Prioritätenreihungen
Steuerung der Entwicklung des Radwegenetzes
- Regionale Radwegekonzepte
- Beratung von Gemeinden und Förderung von Radwegprojekten
- Steuerung von Erhaltung und Ausbau des überregionalen Radwegenetzes
- Radwegprojekte an Landesstraßen
- Beschilderungskonzept
Projektmanagement und Projektierung
- Grundlagenerhebungen
- Festlegung der Projektkonzeption (Projektstruktur, -abgrenzung, Organisation)
- Entwicklung von Lösungsansätzen (Variantenvergleiche, Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)
- Erstellung von Projekten (Vor-, Einreich- und Bauprojekte)
- Optimierung der Lebenszykluskosten
- Projektsteuerung und -controlling
- Vergabemanagement für Dienstleistungen
- Abwicklung von Behördenverfahren als Eigentümervertreter
- Projektdokumentation
Bauabwicklung
- Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
- Bauherrenvertretung gegenüber Auftragnehmer
- Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
- Abrechnung und Abnahme der Bauleistungen
- Aufräumungsarbeiten und Instandsetzungen nach Katastrophenereignissen
Wahrung Eigentümerinteressen
- Wahrnehmung der Interessen des Straßenerhalters gegenüber Anrainern (Bauabstände, etc.)
- Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungen (Zufahrten, Leitungsverlegungen, etc.)
- Genehmigung von Projekten der Gemeinden im Bereich von Landesstraßen (z.B. Gehsteige)
- Begutachtung von Sondertransporten
Verkehrssicherheit
- Durchführung von Verkehrssicherheitsanalysen
- Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Anhebung der Verkehrssicherheit
- Behebung vun Unfallhäufungsstellen
- Schutzwegbeauftragter
- Mitwirkung bei sicherheitsrelevanten Behördenverfahren
- Koordination mit Sicherheitskräften für Verkehrssicherheit in Tunnelanlagen
Verkehrsdaten
- Festlegung Zählstellennetz
- Betreuung automatische Verkehrsdatenerfassung und Berichtswesen
Lärmschutz an Landesstraßen
- Planung und Bau von Lärmschutzanlagen
- Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
-
Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen werden durch die Wohnbauförderung gefördert
Förderungsabwicklung
- Landesbeiträge an Gemeinden zu Grundablösekosten
Zentrale Dienste
- Allgemeine Verwaltung und Rechtliche Dienstleistungen
- Rechnungswesen und Controlling
- Personalmanagement
- Liegenschaftsverwaltung inkl. Durchführung von Grund- und Objektablösen
- Sondernutzungsverträge zu Straßenverkehrsanlagen, Vermietungen und Verpachtungen
Informationsmanagement
- Datenmanagement und Informatikbetrieb
- Geografisches Informationssystem GIS (Landesstraßen)
Kontaktdaten
Straßenbau
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch
T +43 5574 511 27299
F +43 5574 511 927895
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.