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Abschussplanerfüllung

Die Abschussplanerfüllung stellt die Mindestabschussvorgaben den getätigten Abschüsse gegenüber.

Die Erfüllung des Mindestabschusses ist dem Jagdnutzungsberechtigten gesetzlich vorgeschrieben: Gemäß § 39 Abs. 1 des Jagdgesetzes hat der Jagdnutzungsberechtigte den für sein Jagdgebiet festgesetzten Mindestabschuss bis zum Beginn der Schonzeit zu erfüllen. In der beiliegenden Tabelle sind die Mindestabschussvorgaben, die getätigten Abschüsse und die daraus errechneten Quoten für die Abschussplanerfüllung für Rot-, Reh-, Gams- und Steinwild je Wildregion dargestellt. Diese Daten werden während der Schusszeit wöchentlich aktualisiert.