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3-jährigen Förderung 2023/24

Das Land stützt den Elterntarif für Kinder, die mit Stichtag 31.08. laut Kindergartengesetz das dritte Lebensjahr vollendet haben, in Kinderbetreuungseinrichtungen auf den landesweit einheitlichen Kindergartentarif für bis zu 25 Stunden wöchentlich (2023/24 in Höhe von € 42,00) ab.

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