24-Stunden-Betreuung zu Hause: Alle Informationen auf einen Blick
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Voraussetzungen
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 des Hausbetreuungsgesetzes
- Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung.
Höhe der Förderung
- Für zwei unselbständige Betreuungskräfte maximal Euro 1.600, für eine unselbständige Betreuungskraft maximal Euro 800 pro Monat
- Für zwei selbständige Betreuungskräfte maximal Euro 800, für eine selbständige Betreuungskraft maximal Euro 400 pro Monat
- Seit 1.09.2023 gilt die Regelung, dass betreuungsbedürftige Personen, bei denen die Betreuung durch eine selbständige Betreuungskraft mindestens 28 Tage durchgehend stattfindet, einen erhöhten monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal Euro 800 erhalten.
Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen der Heimhilfeausbildung entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/der Förderwerberin sachgerecht
durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Einkommensgrenze
Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebe- dürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt Euro 2.500 netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um
Euro 400 beziehungsweise um Euro 600 für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.
Antragstellung
Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32, 6900 Bregenz www.sozialministeriumservice.at
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
Weitere Kontaktinformationen
Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32, 6900 Bregenz
T +43 5574 6838