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Überwachung von Heizungsanlagen nach dem Luftreinhalterecht

Mit 1.2.2022 ist die Verordnung der Landesregierung über die Luftreinhaltung hinsichtlich Heizungsanlagen (Luftreinhalteverordnung) in Kraft getreten. Sie verweist in mehreren Bestimmungen auf die „Richtlinien für die Überprüfung von Heizungsanlagen“, welche die Vorgangsweise bei Überprüfungen detaillierter regeln.

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Umwelt- und Klimaschutz

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Weitere Kontaktinformationen

Dr. Karin Schnetzer

Tel: +43 (0)5574/511-24525

Weitere Informationen

Luftreinhaltegesetz