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Förderungsrichtlinie „Sauber Heizen für Alle“

Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhaus

Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle 2024" wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. "Sauber Heizen für Alle" ist eine gemeinsame Förderaktion zwischen Bund und dem Land Vorarlberg. 

Förderwerber:

Die Förderung gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, die vom Förderwerber im Hauptwohnsitz bewohnt werden. 

Die Förderung erhalten Haushalte des untersten Einkommensdrittel (EUROSTAT-Daten, Stand 16.11.2023), die eine fossile Heizung gegen ein in dieser Förderaktion förderbares Heizsystem tauschen. 

  • Zu Haushalten der untersten Einkommensdrittel zählen Haushalte mit einem Netto-Monatseinkommen von maximal € 1.904 (Nettojahresgehalt/12) für einen Einpersonenhaushalt. Die Einkommensermittlung erfolgt nach der Methode der Vorarlberger Wohnbeihilfe (siehe Infobox „Einkommensermittlung - Vorarlberger Wohnbeihilfe“). Zu den untersten Einkommensdrittel werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS-Befreiung, oder über eine aufrechte Zusage für Wohnbeihilfe verfügen, selbst wenn diese über die genannten Einkommensgrenzen hinausgehen. Ebenfalls gehören dazu auch Personen, die eine Sozialhilfe erhalten. Liegt keiner dieser Nachweise vor, erfolgt eine Einkommensermittlung nach der Methode der Vorarlberger Wohnbeihilfe (siehe Infobox "Einkommensermittlung und Einkommensgrenzen Sauber Heizen für Alle 2024").
  • Im Fall von Mehrpersonenhaushalten wird das Haushaltseinkommen mit den Gewichtungsfaktoren der Statistik-Austria angepasst. Das sind ein Faktor von 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind (siehe Infobox „Einkommensermittlung und Einkommensgrenzen Sauber Heizen für Alle 2024“). 

Förderhöhe:

  • Förderwerber mit einem Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel erhalten eine Förderung in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit der jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze begrenzt.
  • Die technologiespezifischen Kostenobergrenzen sind im Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ (siehe Infobox) dargestellt.

Registrierung & Antragsstellung

  • WICHTIG: Registrierung und Antragsstellung müssen VOR UMSETZUNG des Projektes erfolgen. 
  • Die Registrierung erfolgt ausschließlich Online unter www.sauber-heizen.at. Nach der Registrierung erfolgt die Beurteilung des Haushaltseinkommens durch das Land.
  • Liegt ein förderfähiges Einkommen vor, erfolgt eine Energieberatung. Das Land setzt sich dazu mit dem Förderwerber in Verbindung.
  • Nach erfolgter Energieberatung erfolgt die Antragsstellung vor Projektumsetzung ausschließlich Online unter www.sauber-heizen.at. Es ist keine weitere Antragsstellung beim Amt der Landesregierung erforderlich. 

Endabrechnung & Auszahlung

Die Endabrechnungsunterlagen müssen unter www.sauber-heizen.at hochgeladen werden. 
•    Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt getrennt durch Bund und Land.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.sauber-heizen.at.  

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

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