Aktuelles/Frauen und Gleichstellung
Aktuelles und Neuigkeiten
AKTUELLES / NEUIGKEITEN
IF:Faktum - aktuelle Ausgabe
Klima - der Wandel ist weiblich
Die aktuellste Ausgabe finden Sie hier.
Gleiches Recht für beide
Rechtliche Regelungen kennen als Grundlage für Entscheidungen
Neuauflage der Broschüre „Gleiches Recht für beide“
Die aktualisierte Neuauflage der Broschüre „Gleiches Recht für beide“ bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle von Lebensgemeinschaften. „Welche Rechte und welche Pflichten damit jeweils verbunden sind und was am besten zu ihnen passt, kann man in der Broschüre herausfinden“, erklärt Landesrätin Katharina Wiesflecker. Eine gute rechtliche Information und Absicherung ist für jede Vertragsunterzeichnung von großer Bedeutung, umso mehr, wenn es sich um so bedeutende Entscheidungen handelt, wie eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft.
Den vollständigen Text dazu finden Sie auch unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-67532.html
"In der Ehe ist man zur Treue verpflichtet, in der eingetragenen Partnerschaft zu einer Vertrauensbeziehung. Dementsprechend ist Ehebruch ein Scheidungsgrund, aber kein Auflösungsgrund für die eingetragene Partnerschaft."
Hier finden Sie die aktualisierte Broschüre.
Sicherheitstipps
Gewalt ist nie okay!
Derzeit läuft eine Social Media Initiative vom Funktionsbereich Frauen und Gleichstellung im Amt der Vorarlberger Landesregierung und Verein Amazone.
Mehr Infos findet ihr unter: www.vorarlberg.at/sicherheitstipps oder www.amazone.or.at
Veranstaltungen
Unsere Lehrgänge, Webinare und Vorträge sowie Veranstaltungen finden Sie hier.
Kontaktdaten
Frauen und Gleichstellung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22190
F +43 5574 511 924195
frauen.gleichstellung@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.