Inspektion von Heiz- und Klimaanlagen
Rund 40 % des gesamten Endenergiebedarfs in Vorarlberg wird zur Beheizung von Gebäuden verwendet. Die Einsparpotentiale sind entsprechend groß und Reduktionsmaßnahmen besonders wirkungsvoll. Basierend auf der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamteffizienz von Gebäuden sind nach der Vorarlberger Bautechnikverordnung (LGBl. Nr. 29/2015, § 45, Abs 4) gesetzlich verpflichtende regelmäßige Inspektionen bei Heizungsanlagen mit Kesseln durchzuführen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), DI Bernhard Widerin (e-mail: Bernhard.Widerin@vorarlberg.at, Tel.: +43 5574/511-26119).
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