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Archivale des Monats Februar 2024

Verordnung des Vogteiamts Bludenz, 29. Dezember 1753

Gebührenpflichtige Faschingsredouten

Dem landläufigen Brauch von ausgedehnten Festen und Feierlichkeiten im Vorfeld von Aschermittwoch bzw. der dann anbrechenden Fastenzeit begegnete die Obrigkeit seit jeher mit einem gewissen Misstrauen. Die Zusammenrottung von ausgelassen feiernden Menschenmassen einerseits und einer oftmals schwierigen Kontrolle dieser andererseits verlangten aber offenbar nach einer gewissen Reglementierung.

Im Jahr 1753 schickte sich die Provinzialregierung in Konstanz unter dem ersten Regierungspräsidenten Anton Thaddäus Freiherr von Sumerau (1697 bis 1771) an, in den Österreichischen Vorlanden einigermaßen einheitlich geregelte Faschingsbälle durchzusetzen. In Übereinstimmung mit der übergeordneten Instanz verordnete auch das Vogteiamt in Bludenz eine ordnungsgemäße Abhaltung von Maskenbällen, sogenannten Faschingsredouten, in der Carnevals-Zeit mit festgelegten Eintrittsgeldern, Tänzen und allgemein gültigen Demaskierungen. Den Vorgaben aus Konstanz folgend musste dem Vogteiamt die Örtlichkeit und die zu erwartende Personenanzahl mitgeteilt werden. Von Seiten des Vogteiamts wurden Verstöße gegen den erlaubten Rahmen gleichfalls mit Strafzahlungen belegt.

Besonders beliebt waren die behördlichen Vorgaben für das amtlich korrekte Abhalten von Maskenbällen aber offenbar in und um Bludenz herum nicht. Wie einem beigegebenen Schreiben zu dieser Verordnung zu entnehmen ist, wich die Bludenzer Bevölkerung den Vorgaben dieser Verordnung dadurch aus, dass sie Masquirten-Bälle und andere Faschingsfeierlichkeiten zu später Stunde gar nicht erst in der Stadt selbst feierte, sondern in den umliegenden Dörfern und Höfen. Diese waren weitaus schwieriger zu kontrollieren und entzogen sich daher einer behördlichen Aufsicht. Dem beigelegten Bericht nach zu urteilen sei es in der folgenden Faschingszeit daher auch auffallend still in der Stadt Bludenz gewesen.

| Markus Schmidgall

Quelle: VLA, Vogteiamt Bludenz, Akten Sign. 152/3140.

 

Literatur:

  • Alfons Leuprecht, Faschingslust und Obrigkeit. In: Bludenzer Geschichtsblätter 18+19 (1994), hg. vom Geschichtsverein Region Bludenz, S. 89-100.

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