Kundmachung über die gemäß § 11 Landtagswahlgesetz gebildete Bezirkswahlbehörde
Kundmachung gemäß § 11 Landtagswahlgesetz, LGBl. Nr. 60/1988 idgF über die von der Landeswahlbehörde in die Bezirkswahlbehörde berufenen Beisitzer:innen und Ersatzbeisitzer:innen (Stand 26.09.2024)