Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege
Beziehende eines Pflegegeldes der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren Leistung aus dem EU/EWR- bzw. gleichgestellten Ausland oder Personen mit einem Betreuungs- und Hilfsbedarf, der zumindest der Pflegestufe 5 entspricht, können den Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege beantragen. Die zu pflegende Person hat ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen ihren Aufenthalt in Vorarlberg und wird überwiegend in einem Haushalt in Vorarlberg betreut. Der Zuschuss beträgt Euro 200,00 monatlich und wird zwölf mal jährlich ausbezahlt.
Der Anspruch erlischt, wenn die zu pflegende Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
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