Yachtclub Bregenz und Yachthafen Betriebsgesellschaft m.b.H., Bregenz
Yachtclub Bregenz und Yachthafen Betriebsgesellschaft m.b.H., Bregenz; Änderung des Gashauses "Yachtclub Bregenz" durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen - gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung Sanierung des Clubhauses und Umsetzung des Baum- und Pflanzungskonzeptes im Hafenbereich des Yachtclub Bregenz - Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung mit Bewilligung von Ausnahmen nach der Schutzgebietsverordnung "Mehrerauer Seeufer - Bregenzerachmündung" - Feststellungsbescheid gemäß § 26a Abs 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Beginn der Veröffentlichung: 10.01.2025
Ende der Veröffentlichung: 07.02.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/yachtclub-bregenz-und-yachthafen-betriebsgesellschaft-m.b.h.-bregenz
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.01.2025 15:02
BESCHEID
Der Yachtclub Bregenz und die Yachthafen Betriebsgesellschaft m.b.H., Bregenz, haben mit Eingabe vom 15.10.2024 um Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung des Gasthauses „Yachtclub Bregenz“ durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen angesucht. Zusätzlich hat der „Yachtclub Bregenz“ um Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und der Schutzgebietsverordnung „Mehrerauer Seeufer - Bregenzerachmündung“ für die Sanierung des Clubhauses und Umsetzung des Baum- und Pflanzungskonzeptes im Hafenbereich des „Yachtclub Bregenz“ angesucht. Der Sachverhalt hinsichtlich des Verfahrens nach der Gewerbeordnung 1994 ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 10.10.2024 und 14.10.2024 und hinsichtlich des Verfahrens nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und der Schutzgebietsverordnung „Mehrerauer Seeufer - Bregenzerachmündung“ aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 07.10.2024 und 14.10.2024, welche als wesentlicher Bestandteil diesem Bescheid zugrunde liegen und wie folgt ergänzt werden:
Seite 2
Zur Betriebsanlage des Yachtclub Bregenz in Bregenz, Seglerweg 7, ist festzuhalten, dass diese betriebsanlagenrechtlich unter die Übergangsbestimmung nach § 376 Z 14b Abs 1 Gewerbeordnung 1994 fällt, zumal der Gastronomiebetrieb in der Betriebsart eines Gasthauses zumindest seit 1957 geführt wird. Seit 2018 wird der Gastronomiebetrieb am Standort in Bregenz, Seglerweg 7, von der Yachthafen Betriebsgesellschaft m.b.H. ebenfalls in der Betriebsart Gasthaus (Yachtclub Bregenz) geführt. Laut Urmappe befand sich das Gebäude in Bregenz, Seglerweg 7, früher auf Gst 143, KG Rieden. Die im Konzessionsbescheid ursprünglich enthalte Befristung und Einschränkung wurde bereits am 28.07.1970 unter Zl II-1591/1969 aufgehoben. Bereits im Konzessionserteilungsbescheid vom 09.07.1957 wurden clubeigene Veranstaltungen angeführt. Die seit damals jährlich wiederkehrend stattfindenden Veranstaltungen sind im vorliegenden Ansuchen angeführt, sind jedoch nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens nach der Gewerbeordnung 1994, da diese betriebsanlagenrechtlich als genehmigt gelten. Im Hinblick auf die Verträglichkeitsabschätzung nach § 26a Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für das Natura 2000-Gebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“ teilten die Antragsteller mit, dass für Sonderveranstaltungen separat jeweils frühzeitig eine entsprechende Abklärung mit der Bezirkshauptmannschaft Bregenz erfolgt und der vorliegende Antrag nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung diesbezüglich eingeschränkt bzw zurückgezogen wird.
Kontaktdaten
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Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
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