Wohnhaussanierung - Behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen
Behindertengerecht umbauen - aber wie?
Für die anlassbezogene bauliche behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen können unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen ein Einmalzuschuss bzw. Kredit gewährt werden.
- Wie hoch ist der Förderkredit?
- Wie hoch ist der Einmalzuschuss?
- Welche Umbauten werden gefördert?
- Was ist bei barrierefreien Umbauten zu beachten?
- Welche Kreditkonditionen werden angewendet?
Das Institut für Sozialdienste (ifS), Menschengrechtes Bauen (Menschengerechtes Bauen: ifs - Institut für Sozialdienste) bietet Beratungen zur bedarfsgerechten und barrierefreien Adaptierung der Wohnräume an und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Rechtsgrundlage:
Wohnhaussanierungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.
Kontaktdaten
Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.