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Wildruhezonen

Wildruhezonen sind eine ökologische Notwendigkeit zur Lebensraumerhaltung für Wildtiere.

Auf Grund der Landschaftserschließung und der damit verbundenen zunehmenden Landnutzung, insbesondere auch für Erholungszwecke, bestehen für zahlreiche freilebende Tierarten kaum mehr ruhige, von Menschen ungestörte Lebensräume. Wildruhezonen sind daher eine ökologische Notwendigkeit zur Lebensraumerhaltung für Wildtiere geworden.

Die Behörde kann Einstandsgebiete in Gegenden, in welchen das Wild in besonderem Maße Störungen ausgesetzt ist, durch Verordnung als Wildruhezonen festlegen. Diese Verordnungen haben den Zweck waldgefährdende Wildschäden zu verhindern, oder den Lebensraum des Wildes zu erhalten. Letzteres gilt insbesondere für Standorte von Wild, welches in Vorarlberg vom Aussterben bedroht und ganzjährig ge­schont ist, so­weit dies zur Erhaltung der Wildpopulation erforderlich ist.

Wildruhezonen dürfen von jagdfremden Personen nicht betreten werden.
Dies gilt jedoch nicht für die Benützung von Straßen, Wanderwegen, Schiabfahrten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind, sowie für Verrichtungen in Ausübung des Grundeigentums.
Unter diesem Link sind die derzeit in Vorarlberg festgelegten Wildruhezonen dargestellt:  INVENTAR WILDRUHEZONEN

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