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Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe

Nach dem Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetz (WGAG) ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals und von Glücksspielgeräten eine Abgabe zu entrichten. Die Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und wird von den Gemeinden im Auftrag des Landes eingehoben.

Rechtliche Grundlage bildet das WGAG

Hinweise zur Berechnung der Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe finden Sie in der Download-Box.

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