FAQs – COVID-19 ab 1. Juli 2023
Frequently Asked Questions - COVID-19: Was gilt ab 01.07.2023?
1. Wesentliche Änderungen im Überblick
- Entfall der Anzeigepflicht für positiv getestete Personen oder bisher anzeigepflichtige Perso-nen (Meldepflicht),
- Entfall der Verkehrsbeschränkung bei positiver Testung auf COVID-19,
- Abschaffung der kostenlosen Screening-Tests (in Apotheken), sowohl Antigen als auch PCR-Tests,
- Beendigung des Testangebots auf den Teststraßen des Landes, somit keine behördlichen Tes-tungen mehr möglich und notwendig,
- Möglichkeit der Testung ausschließlich beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin unter gewissen Voraussetzungen und
- Möglichkeit einer Impfung auf COVID-19 ausschließlich beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin.
2. Ich habe einen positiven Test auf COVID-19. Muss ich diesen melden?
Nein, ab 01.07.2023 entfällt die Meldeverpflichtung nach dem Epidemiegesetz. Eine Meldung ist nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr über das Portal des Landes möglich.
3. Bin ich nach einem positiven Test auf COVID-19 verkehrsbeschränkt?
Nein, die Verkehrsbeschränkungsverordnung wird mit 01.07.2023 aufgehoben.
4. Gibt es ab dem 01.07.2023 weiterhin die Möglichkeit, kostenlos einen Test auf COVID-19 durchzuführen?
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen eine Testung durchzuführen (siehe hierzu Punkt 5.).
Die Möglichkeit, eine Screeningtestung (= Testung ohne Symptome) durchzuführen (z.B. Gurgeltests, Ausgabe von kostenlosen Antigen-Tests), wird mit 01.07.2023 beendet.
5. Wo kann ich einen Test auf COVID-19 durchführen lassen?
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Ärzte PCR Tests anbieten. Wir empfehlen daher, im Voraus anzurufen und zu klären, ob Ihr Arzt diesen Service anbietet. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir auch eine Liste mit den Apotheken, die PCR-Tests durchführen. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch, ob eine Terminvereinbarung erforderlich ist. WICHTIG: Die Kosten für die PCR Tests sind von den Probanden selbst zu tragen.
PCR-Tests in Apotheken
6. Sind Testungen in Apotheken möglich?
Nein, ab 01.07.2023 besteht keine Möglichkeit mehr, kostenlos Tests in Apotheken zu beziehen bzw. sich testen zu lassen. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.
7. Wo kann ich mich gegen COVID-19 impfen lassen?
Kostenlose Impfungen gegen COVID-19 sind im niedergelassen Bereich möglich. Wenden Sie sich bei Fragen zur COVID-19-Impfungen jedenfalls vorab an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.
8. Kann ich mich weiterhin an die COVID-19-Hotline des Landes wenden?
Nein, die Hotline steht mit 01.07.2023 nicht mehr zur Verfügung. Bei allgemeinen gesundheitlichen Fragen können Sie sich an 1450 oder Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin wenden.