Voranschlag und Rechnungsabschluss des Landes
Die Landesregierung legt dem Landtag jährlich einen Voranschlag über den Landeshaushalt vor. Der Voranschlag legt die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres der Höhe nach fest und bildet so das Regierungsprogramm in Zahlen ab.
Nach Ablauf des Jahres wird mit dem Rechnungsabschluss das Ergebnis festgestellt. Der Rechnungsabschluss wird von der Landesregierung beschlossen und vom Landtag zur Kenntnis genommen.
Maßgebliche rechtliche Grundlagen für den Landeshaushalt:
- Landesverfassung
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Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015), mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse festgelegt werden.
- Finanzausgleichsgesetz
- Österreichisches Stabilitätspakt 2012
Detaillierte Informationen zu den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen des Landes finden sie hier:
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Finanzangelegenheiten
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