Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns
Einleitung Begutachtung und Veröffentlichung
Beginn der Veröffentlichung: 08.11.2024
Ende der Veröffentlichung: 06.12.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/verordnung-der-landesregierung-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-der-verordnung-%C3%BCber-die-zul%C3%A4ssigerkl%C3%A4rung-der-widmung-einer-besonderen-fl%C3%A4che-f%C3%BCr-ein-einkaufszentrum-in-schruns
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 21.11.2024 22:49
Zum Entwurf der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns wird das Begutachtungsverfahren eingeleitet.
Im Zeitraum von 08.11.2024 bis 06.12.2024 kann jede Person beim Amt der Landesregierung während der Amtsstunden in die Veröffentlichungen auf dem Veröffentlichungsportal Einsicht nehmen sowie zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung nehmen.
Das Einbringen einer Stellungnahme und die Einsichtnahme sind innerhalb der oben genannten Frist möglich bei:
Kontaktdaten
Raumplanung und Baurecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
F +43 5574 511 927195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.