UVP-Genehmigungsverfahren betreffend das Vorhaben „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“ (Loacker Recycling GmbH, Götzis)
Kundmachung vom 06.07.2020: Edikt über die öffentliche Auflage der Projektsunterlagen sowie der Umweltverträglichkeitserklärung samt Genehmigungsantrag, Kurzbeschreibung des Vorhabens und Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung.
Beginn der Veröffentlichung: 09.07.2020
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/uvp-genehmigungsverfahren-betreffend-das-vorhaben-kapazitaetserweiterung-der-shredderanlage-am-standort-in-goetzis-loacker-recycling-gmbh-goetzis
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 24.11.2024 17:18
Die Loacker Recycling GmbH, Götzis, vertreten durch die SHMP Schwartz Huber – Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, Wien, hat mit Eingabe vom 27.02.2020 bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“ eingebracht. Daraufhin wurde das UVP-Verfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 10.06.2020 hat die Konsenswerberin die verbesserten bzw. überarbeiten Projektunterlagen eingereicht.
Gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 hat die Behörde das Vorhaben u.a. im Internet auf der Website der Behörde kundzumachen. Nach § 9 Abs. 4 UVP-G 2000 sind der Kundmachung im Internet jedenfalls der Genehmigungsantrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.
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