UVP-Genehmigungsverfahren betreffend das Vorhaben „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“ (Loacker Recycling GmbH, Götzis)
Kundmachung vom 16.10.2020: Edikt über Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens, des Termins der mündlichen Verhandlung und der öffentlichen Auflage der Verhandlungsniederschrift des Vorhabens „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“
Beginn der Veröffentlichung: 21.10.2020
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/uvp-genehmigungsverfahren-betreffend-das-vorhaben-kapazitaetserweiterung-der-shredderanlage-am-standort-in-goetzis-loacker-recycling-gmbh-goetz-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.12.2024 10:12
Die Loacker Recycling GmbH, Götzis, vertreten durch die SHMP Schwartz Huber – Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, Wien, hat mit Eingabe vom 27.02.2020 bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“ eingebracht. Daraufhin wurde das UVP-Verfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 10.06.2020 hat die Konsenswerberin die verbesserten bzw. überarbeiten Projektunterlagen eingereicht. Nunmehr liegt das Umweltverträglichkeitsgutachten vor.
Gemäß § 13 Abs. 2 UVP-G 2000 ist die Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens in geeigneter Form kundzumachen. Nach § 16 UVP-G 2000 hat die Behörde eine für alle anzuwendenden Verwaltungsvorschriften gemeinsame mündliche Verhandlung an dem Ort abzuhalten, der der Sachlage nach am zweckmäßigsten erscheint. Die mündliche Verhandlung ist unter Zuziehung der mitwirkenden Behörden und der anderen Formalparteien und Amtsstellen, die nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zu beteiligen sind, vorzunehmen und jedenfalls durch Anschlag in der Gemeinde kundzumachen.
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