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UVP-Feststellungsverfahren betreffend „Oberhauser & Schedler Bau GmbH, 6866 Andelsbuch; Errichtung des Schotter- und Kalksteintagbaus Hod in Andelsbuch“

Veröffentlichung vom 01.07.2024: Öffentliche Auflage des UVP-Feststellungsbescheides

Beginn der Veröffentlichung: 01.07.2024

Ende der Veröffentlichung: 12.08.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/uvp-feststellungsverfahren-betreffend-%E2%80%9Eoberhauser-schedler-bau-gmbh-6866-andelsbuch-errichtung-des-schotter-und-kalksteintagbaus-hod-in-andelsbuch-

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 03.07.2024 09:48

Die Oberhauser & Schedler Bau GmbH beabsichtigt im Umfeld ihres bestehenden Umschlagplatzes für Asphaltbruch, Betonbruch und natürliches Gesteinsmaterial in Andelsbuch auf den Grundstücken Nr. 1269/1, 1365, 1366, 1367/1, 1367/2, 1418/1, 1418/3, 1419/1, 1419/2, 1420, 1428, 1429/2, 1434, 1435, 1509/3, 3736/8, 3773/1 und .437 die Erschließung des lokalen Schotter- und Kalksteinvorkommens. Die im geplanten Tagbau aufgeschlossenen mineralischen Rohstoffe umfassen karbonatische Schotter (Rundkorn) und Festgestein in Form von Kalkstein (Schrattenkalk), wobei das Rundkorn 40% der Gesamtkubatur des Abbaus ausmacht. Das geplante Abbaufeld erstreckt sich über eine Fläche von 3,53 ha und durch den gegenständlichen Bergbaubetrieb sollen etwa 0,70 Mio. Tonnen an Lockermaterial und 1,45 Mio. Tonnen an Festgestein erschlossen werden. Im Zuge der Rekultivierung des Tagebaus sollen insgesamt 810.000 m3 Bodenaushubmaterial im Tagebau verfüllt werden.

 

Mit E-Mail vom 03.11.2023, eingelangt beim Amt der Vorarlberger Landesregierung am selben Tag, hat die Oberhauser & Schedler Bau GmbH den Antrag gestellt, die Behörde möge feststellen, dass das geplante Vorhaben keiner Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Am 25.06.2024 hat die Vorarlberger Landesregierung als zuständige UVP-Behörde den Feststellungsbescheid beschlossen, aus welchem hervorgeht, dass das beantragte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

 

Gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 ist der Bescheid im Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung IVe – Umwelt- und Klimaschutz, Jahnstraße 13-15, 6901 Bregenz, Zimmer 312, nach vorhergehender Anmeldung) vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 öffentlich einsehbar. Der Bescheid steht im Downloadbereich zum Download zur Verfügung.

 

Hinweis für anerkannte Umweltorganisationen und Nachbarn/Nachbarinnen:

 

Hinsichtlich Bescheiden, in denen festgestellt wird, dass für ein Vorhaben keine UVP durchzuführen ist, sind nach § 19 Abs 7 UVP-G anerkannte Umweltorganisationen und Nachbarn/Nachbarinnen iSd § 19 Abs 1 Z 1 UVP-G gemäß § 3 Abs 9 UVP-G berechtigt, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung des Bescheides im Internet schriftlich, mit Telefax oder E-Mail beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen.

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

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