Asset-Herausgeber

Zurück Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine neue Kernkraftanlage SMR (Small Modular Reactor) am Standort KKW Temelín in Tschechien – Scoping-Verfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine neue Kernkraftanlage SMR (Small Modular Reactor) am Standort KKW Temelín in Tschechien – Scoping-Verfahren

Beginn der Veröffentlichung: 09.12.2024

Ende der Veröffentlichung: 11.01.2025

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung-uvp-f%C3%BCr-eine-neue-kernkraftanlage-smr-small-modular-reactor-am-standort-kkw-temel%C3%ADn-in-tschechien-scoping-verfahren

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.12.2024 10:25

In der Tschechischen Republik wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping-Verfahren nach der Espoo-Konvention für eine neue Kernkraftanlage SMR (Small Modular Reactor) am Standort KKW Temelín unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Die Tschechische Republik hat der Republik Österreich nun eine Lagekarte, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und die „Bekanntmachung des Vorhabens“ in deutscher Sprache übermittelt.

 

Die übermittelten Dokumente liegen vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 während der Amtsstunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch im Internet unter der Adresse https://www.umweltbundesamt.at/uvp-smr-temelin abgerufen werden.

 

Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, richten. Diese wird an die Tschechische Republik weitergeleitet.

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

umwelt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Drucken