Asset-Herausgeber

Zurück Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Verlängerung der Lebensdauer des KKW Paks - Vorstudie

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Verlängerung der Lebensdauer des KKW Paks - Vorstudie

Beginn der Veröffentlichung: 14.11.2024

Ende der Veröffentlichung: 06.12.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung-uvp-f%C3%BCr-die-verl%C3%A4ngerung-der-lebensdauer-des-kkw-paks-vorstudie

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.11.2024 00:07

In Ungarn wird ein Vorverfahren für die Verlängerung der Lebensdauer des Kernkraftwerks Paks nach ungarischem Recht und der Espoo-Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zweck des Vorverfahrens ist es insbesondere, die Anforderungen für die Umweltverträglichkeitserklärung festzulegen. Nach dem Vorverfahren findet das eigentliche UVP-Verfahren statt. Ungarn hat der Republik Österreich die Vorstudie (Scoping-Dokument) übermittelt.

 

Die übermittelten Dokumente liegen vom 15.11.2024 bis einschließlich 05.12.2024 während der Amtsstunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch im Internet unter der Adresse https://www.umweltbundesamt.at/uvp-kkw-paks-i-betriebsverlaengerung-2024 abgerufen werden.

 

Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, richten. Diese wird an Ungarn weitergeleitet.

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

umwelt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Drucken