Strafvollzug - allgemein
Wenn Sie eine rechtskräftige Strafe nicht rechtzeitig einzahlen, leitet die Bezirkshauptmannschaft den Strafvollzug ein.
Sie erhalten
- zunächst noch einmal eine Mahnung, den offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist einzuzahlen. Wenn Sie die Strafe immer noch nicht bezahlen, wird
- ein Exekutionsverfahren eingeleitet und das zuständige Gericht um zwangsweise Eintreibung der offenen Forderung ersucht. Wenn die Exekution erfolglos ist, wird
- die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen. Dazu können Sie auch zwangsweise vorgeführt werden.
Sie haben keine Wahlmöglichkeit, ob Sie lieber die Geldstrafe bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe kommt erst in Betracht, wenn die Versuche der Behörde, die Geldstrafe einzutreiben, erfolglos geblieben sind.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr