Strafrechtliche Unbescholtenheit als Voraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich die strafrechtliche Unbescholtenheit im In- und Ausland.
Das bedeutet:
- keine gerichtlichen Verurteilungen
- kein anhängiges Strafverfahren
- keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
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Inneres und Sicherheit
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Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung bzw. Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
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