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Strafrechtliche Unbescholtenheit als Voraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft

Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich die strafrechtliche Unbescholtenheit im In- und Ausland. 

Das bedeutet:

  • keine gerichtlichen Verurteilungen
  • kein anhängiges Strafverfahren 
  • keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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Weitere Kontaktinformationen

Für die Terminvereinbarung bzw. Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an stb@vorarlberg.at.

 

Die Mitarbeiter:innen des Sekretariates sind telefonisch unter + 43 5574 511 21118, + 43 5574 511 21174 bzw. + 43 5574 511 21175 erreichbar.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.