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Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft

Voraussetzung jeglicher Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. 

Dies können folgende Nachweise sein:

  • Nachweise über einen mindestens fünfjährigen Besuch einer Pflichtschule in Österreich und den positiven Abschluss des Unterrichtsfachs „Deutsch”,
  • Jahresabschlusszeugnis, dass das Unterrichtsfach „Deutsch” auf dem Niveau der 9. Schulstufe positiv abgeschlossen wurde,
  • Nachweis über den positiven Abschluss im Unterrichtsfach „Deutsch“ nach zumindest vierjährigem Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule,
  • positives Lehrabschlusszeugnis (Lehrbrief),
  • Nachweis des Österreichischen Integrationsfonds über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 2 des Integrationsgesetzes (= Integrationsprüfung B1),
  • Nachweis, dass der Antragsteller mindestens zwei Jahre an einer postsekundären Bildungseinrichtung inskribiert war, ein Studienfach mit Unterrichtssprache Deutsch belegt hat und in diesem einen entsprechenden Studienerfolg im Umfang von mindestens 32 ECTS-Anrechnungspunkten (16 Semesterstunden) hat bzw. über einen entsprechenden postsekundären Studienabschluss verfügt oder
  • allgemein anerkannter Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des GERS

Minderjährige und schulpflichtige Kinder können die Deutschkenntnisse auch mittels Schulzeugnissen nachweisen. Antragstellern, denen auf Grund ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes, insbesondere auch auf Grund von Sprach- oder Hörbehinderungen, die Erbringung der Deutschkenntnisse nicht möglich ist, können dies durch ein amtsärztliches Gutachten nachweisen. Bei Antragstellung ist ein fachärztliches Attest vorzulegen.

 

Bei welchen Kursinstituten können diese Deutschkurse bzw. Deutschprüfungen absolviert werden?

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