Richtlinie Selbsthilfegruppen und -organisationen
Förderung Selbsthilfegruppen und -organisationen in Vorarlberg
Der Vorarlberger Sozialfonds fördert jedes Jahr durch Projekt- und Objektförderungen Selbsthilfegruppen und –organisationen zur Stärkung der Selbsthilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen nach dem Chancengesetz.
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Kuratorium des Sozialfonds in seiner Sitzung vom 23.11.2023 die Richtlinie für die Förderung einer Geschäftsstelle für Selbsthilfegruppen und –organisationen sowie von Selbsthilfegruppen und –organisationen beschlossen hat. Somit konnten die Rahmenbedingungen und der genaue Ablauf der Förderung der Geschäftsstelle, sowie von Selbsthilfegruppen und-organisationen festgeschrieben werden. Ziel war es, klare Bedingungen für die Objekt- und Projektförderungen zu schaffen und ein transparentes und einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Die Anträge der Selbsthilfegruppen und -organisationen lt. Zielgruppe werden nun zu zwei fix definierten Zeitpunkten bei der Geschäftsstelle Vorarlberg eingebracht, diese werden von der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Die Geschäftsstelle verfasst eine inhaltliche Empfehlung und prüft die Anträge dabei auf die Zielgruppe, vorhandene finanzielle Mittel und beabsichtigte Tätigkeit. Durch diese Art der Abwicklung kann auf die fachliche Expertise der Geschäftsstelle zugegriffen werden. Der Antrag und die Empfehlung werden gemeinsam an das Land Vorarlberg übermittelt, dort wird die Entscheidung über die Zusage oder Ablehnung des Förderantrages getroffen. Das vorhandene Gesamtbudget für die Förderungen der Selbsthilfegruppen und -organisationen kann nicht überschritten werden. Für die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel des Sozialfonds ist das Land Vorarlberg zuständig.
Anträge werden mittels Antragsformular IH-A 8 gestellt. Die Geschäftsstelle Vorarlberg übermittelt die Anträge inkl. inhaltlicher Empfehlung an das Land.
Diese Unterlagen sind dem Antrag beizulegen (* sofern diese vorhanden sind):
- Kostenplan für Projekt- und/oder Objektförderung
- Unterzeichnete Zustimmungserklärung „Förderbedingungen des Sozialfonds“
- Konzept der Selbsthilfegruppe bzw. –organisation (sofern Konzept noch nicht bei Land eingereicht)
- Flyer zur Darstellung der Selbsthilfegruppe bzw. –organisation*
- Kopien von evtl. Förderzusagen*
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
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