Rainer Welte und Rupert Wucher, Ludesch – Veröffentlichung nach § 46c Abs 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Errichtung von Hausanschlüssen zur öffentlichen Abwasserentsorgungs- und Trinkwasserversorgungsanlage für die Objekte Raggalerstraße 44 und 46 im Europaschutzgebiet (Natura-2000-Gebiet) „Ludescherberg“ im Gemeindegebiet von Ludesch
Beginn der Veröffentlichung: 20.11.2024
Ende der Veröffentlichung: 20.12.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/rainer-welte-und-rupert-wucher-ludesch-ver%C3%B6ffentlichung-nach-%C2%A7-46c-abs-3-des-gesetzes-%C3%BCber-naturschutz-und-landschaftsentwicklung
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.11.2024 17:54
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat am 19.11.2024 einen Feststellungsbescheid gemäß § 26a Abs 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL), LGBl Nr 22/1997 idgF, hinsichtlich der Errichtung von Hausanschlüssen zur öffentlichen Abwasserentsorgungs- und Trinkwasserversorgungsanlage für die Objekte Raggalerstraße 44 und 46 im Europaschutzgebiet (Natura-2000-Gebiet) „Ludescherberg“ im Gemeindegebiet von Ludesch erlassen. Es wurde festgestellt, dass das vom Vorhaben berührte Europaschutzgebiet sowie seine Schutzgüter durch das zuvor erwähnte Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt werden.