Radschnellverbindung Vorderland / Am Kumma
Mit über 1.000 Kilometern Radrouten hat das Fahrrad in Vorarlberg nicht nur ein umfangreiches Radverkehrsnetz, es genießt auch einen entsprechend hohen Stellenwert. Bereits im Jahr 2009 gab es erste Überlegungen zu Radverbindungen zwischen den Regionen „Am Kumma“ und „Vorderland-Feldkirch“ sowie zwischen den Gemeindezentren Klaus und Koblach.
Im Rahmen der Bearbeitung von Radverkehrs- und Landesradroutenkonzepten wurde festgestellt, dass die derzeit bestehenden Verbindungen nicht den Anforderungen eines sicheren, komfortablen und direkten Radverkehrsnetzes entsprechen. Die Routen sind nicht nur unattraktiv, sondern auch mit großen Umwegen und schwierigen Querungen verbunden. Gleichzeitig wurde der Raum zwischen Götzis und Rankweil sowie zwischen Klaus und Koblach in der Radverkehrsstrategie des Landes Vorarlberg aus dem Jahr 2017 als Handlungskorridor mit „überaus großer regionaler Bedeutung“ bezeichnet. In diesem Raum sollten Radwegeplanungen deshalb mit besonderem Engagement weiterverfolgt werden.
Das Ziel lautet, mit einer Radschnellverbindung eine sichere und störungsfreie Verbindung für den Alltagsradverkehr zu realisieren und Betriebsgebiete, Siedlungsgebiete und Mobilitätsknotenpunkte optimal an das Radverkehrsnetz anzubinden.
Die geplante Trasse verläuft bahnbegleitend von der Haltestelle Sulz bis zum Feuerwehrhaus Götzis und wurde als „Nord-Süd Achse“ definiert. Die Trasse ist durchgehend östlich der Bahntrasse geplant und quert alle öffentlichen Straßen niveaufrei, um eine möglichst hohe Reisegeschwindigkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hierfür werden Brückenbauerwerke und Unterführungen sowie ein neuer, ca. 180 m langer Tunnel durch den Sattelberg geplant.
Die „Ost-West-Achse“ verläuft entlang des Klausbaches und verbindet die Bahnhaltestelle Klaus mit dem bestehenden Radwegenetz von Koblach.
Erste Analysen schätzen das Potential der gesamten Radschnellverbindung auf 1.500 bis 2.000 Radfahrer:innen pro Tag ab. Dadurch können pro Jahr rund 2.000.000 Autokilometer und rund 400 Tonnen CO2 eingespart werden. Zusätzlich attraktiviert das Projekt den Radverkehr in der Region. Mit den flankierenden Planungen (Umbau der Bahnhöfe Klaus und Götzis zu Mobilitätsdrehscheiben) wird die Kombination und das Angebot öffentlicher Verkehr – Radverkehr weiter gestärkt und ausgebaut.
Aktueller Stand
Aufbauend auf dem Vorprojekt folgen die Erstellung eines Einreichprojekts sowie die Vergabe weiterer notwendiger Planungen. Gleichzeitig werden aktuell Gespräche für die erforderlichen Grundablösen geführt. Es ist geplant, dass die Einreichplanung bis Herbst 2023 abgeschlossen ist und weiterführend mit den Grundablösen, den Behördenverfahren, den Ausführungsplanungen und Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden kann. Sobald die Grundablösen und Behördenverfahren abgeschlossen sind, wird auf Grundlage des erarbeiteten Ausführungsprojektes eine aktuelle Kostenschätzung vorgenommen und ein Baubeschluss eingeholt. Für den Bauablauf werden die beiden Achsen in insgesamt sechs Abschnitte aufgeteilt. Die Bauarbeiten am ersten Abschnitt sollen bereits 2023/2024 beginnen. Bis Ende 2028 sollen alle Abschnitte fertiggestellt sein.
Kosten
Die Gesamtkosten werden auf ca. 35 Mio. Euro geschätzt. Kosten für die Errichtung, die Planung, die Grundablöse, die ökologische Begleitplanung sowie das Leitsystem sind hierbei inkludiert. Vom Bund werden 50% der förderfähigen Kosten übernommen.
2022 wurde die Radschnellverbindung mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnet.
Fakten
- Radweglänge ca. 5 km
- 9 neue Radwegbrücken
- Tunnel mit ca. 180 Metern Länge
- Radschnellverbindung verläuft über 6 Standortgemeinden
Kontaktdaten
Straßenbau
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch
T +43 5574 511 27299
F +43 5574 511 927895
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.