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Otto Rudigier, Gaschurn - Veröffentlichung gemäß § 46c Abs 3 GNL

Neuerrichtung einer Heubarge im Bereich "Dürrawaldmahd" auf GST-NR 2570 GB Gaschurn im Natura-2000-Gebiet "Verwall" - naturschutzrechtliche Bewilligung; Feststellung gemäß § 26a Abs 5 GNL

Beginn der Veröffentlichung: 11.02.2025

Ende der Veröffentlichung: 11.03.2025

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/otto-rudigier-gaschurn-ver%C3%B6ffentlichung-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-46c-abs-3-gnl

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 23.02.2025 12:16

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat am 11.02.2025 einen Feststellungsbescheid gemäß § 26a Abs 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl Nr 22/1997 idgF, hinsichtlich dem Abbruch und dem Wiederaufbau einer Heubarge auf GST-NR 2570 GB Gaschurn im Natura-2000-Gebiet „Verwall" erlassen. Es wurde festgestellt, dass das vom Vorhaben berührte Natura-2000-Gebiet sowie seine Schutzgüter durch das zuvor erwähnte Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt werden.

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