Naturschutzabgabe
Zur Entrichtung der Naturschutzabgabe ist verpflichtet, wer Steine, Sand, Kies sowie Schuttmaterial aller Art in einer Bodenabbauanlage abbaut oder aus Gewässern entnimmt. Bei der Naturschutzabgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, der Ertrag aus der Abgabe fließt zu 65 % dem Naturschutzfonds und zu 35 % der jeweiligen Sitzgemeinde zu.
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Die Naturschutzabgabeerklärung kann auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Die Anleitung zum Ausfüllen der Naturschutzabgabeerklärung, die aktuellen Abgabensätze der Naturschutzabgabe sowie das aktuelle Mitteilungsblatt zur Naturschutzabgabe finden Sie in der Download-Box.
Online-Formulare
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