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Musikschulförderungen

Das Land Vorarlberg fördert das Vorarlberger Musikschulwesen mit dem Ziel, ein möglichst flächendeckendes Netz leistungsfähiger Musikschulen zu schaffen. Interessierten aller Altersgruppen soll der Zugang zu einer Musikschule offen stehen. Vorrangiges Förderziel ist die musikalisch-künstlerische Bildung und ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen Vorarlbergs im Rahmen des Unterrichts zu sozial verträglichen Tarifen.

Die Förderung des Vorarlberger Musikschulwesens besteht aus folgenden Bereichen:

  1. Personalkostenförderung für Musikschulen
  2. Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütung für Musikschulen
  3. Projekt- und Orchesterförderung für Musikschulen
  4. Förderung von Kooperationen zwischen Musikschulen und Volksschulen sowie Kindergärten in den Bereichen Elementares Musizieren, Singen und Tanzen
  5. Talenteförderung
  6. Finanzierung der Geschäftsstelle des Vorarlberger Musikschulwerkes

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes (AFRL)

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung des Musikschulwesens in Vorarlberg (siehe Downloads unten)

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb