Musikschulabgangszahlungen - Besondere Bedarfszuweisungen
Ziel dieser Förderung ist es, jenen Gemeinden, die eine überdurchschnittliche Belastung für das Musikschulwesen zu tragen haben, eine finanzielle Hilfestellung zu gewähren.
Die Musikschulaufwendungen der jeweiligen Gemeinde werden aus allen Aufwendungen der Gemeinden für den Musikschulunterricht abzüglich aller musikschulrelevanten Einnahmen ermittelt. In einem weiteren Schritt wird dieser Nettoaufwand in Bezug zur Finanzkraft der jeweiligen Gemeinden gesetzt. Eine Entlastung erhalten nun alle jene Gemeinden, deren Belastung über der landesweiten Durchschnittsbelastung liegt. Der Förderhöhe beträgt je nach Gemeindegröße zwischen 20 und 80 Prozent der jeweiligen überdurchschnittlichen Musikschulaufwandsbelastung.
Termine und Fristen
Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.
Rechtsgrundlagen
Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung
Voraussetzungen
Musikschulerhaltende Gemeinden müssen Elternbeiträge einheben, welche einem vorgegebenen Mindestausmaß entsprechen. Falls diese unterschritten werden, so wird der für die Förderung heranzuziehende Musikschulaufwand entsprechend gekürzt.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.