Marktgemeinde Lustenau und Stadt Dornbirn
Information über das Recht auf Verfahrensbeteiligung (§ 46b Abs. 3 GNL)
Beginn der Veröffentlichung: 06.11.2024
Ende der Veröffentlichung: 10.12.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/marktgemeinde-lustenau-und-stadt-dornbirn
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 15.11.2024 05:19
Mit Eingabe vom 18.07.2024 haben die Marktgemeinde Lustenau und die Stadt Dornbirn unter anderem um die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) für die Errichtung des Radweges „Birkenseele“ zwischen Dornbirn und Lustenau angesucht. Das genannte Vorhaben soll im Nahbereich des Natura 2000 Gebietes „Soren, Gleggen-Köblern, Schweizer Ried und Birken-Schwarzes Zeug“ ausgeführt werden und ist Gegenstand eines Bewilligungsverfahrens nach § 26a Abs. 3 GNL.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Wirtschaft und Umweltschutz
Postanschrift: Klaudiastraße 6, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 6, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53215
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr