Lenkererhebung
Lenkererhebung und Formular
Wenn ein Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden kann oder beispielsweise bei einem Parkvergehen nicht beim Fahrzeug ist, kann zunächst nur der Zulassungsbesitzer ermittelt werden. Verantwortlich für die Übertretung ist jedoch meist der Lenker.
Die Bezirkshauptmannschaft kann in solchen Fällen vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt oder abgestellt hat. Der Zulassungsbesitzer kann die Auskunft schriftlich, mit Fax, E-Mail etc. geben. Zu beachten ist, dass bei elektronischer Post der Absender alle damit verbundenen Risiken (Datenverlust, Übertragungsfehler etc.) trägt.
Schriftliche Anfragen müssen binnen 14 Tagen, telefonische Fragen sofort beantwortet werden.
Weitere Informationen siehe unter help.gv.at
Online-Formulare
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr