Das Leitbild der Vorarlberger Landesverwaltung
Der Wegweiser einer offenen und innovativen Landesverwaltung.
Vorarlberg - unser Land | Unser Leitbild
Unser Landesdienst versteht sich als offene und innovative Landesverwaltung für die Menschen in Vorarlberg.
Unser Selbstverständnis basiert auf der Vorarlberger Landesverfassung, den darin enthaltenen Staatszielen und unseren gesetzlich festgelegten Aufgaben im europäischen Umfeld. Im Handeln leiten uns Grundsätze und Werte, die uns verbinden. Die Regierungsmitglieder und die Bediensteten des Landes bilden gemeinsam die Landesverwaltung.
Unser Auftrag
Als Landesverwaltung tragen wir die Verantwortung, die Ziele des Landes rechtssicher und effizient umzusetzen sowie staatliche Aufgaben auf Landesebene zu erfüllen. Wir fördern das Wohlergehen der Menschen in Vorarlberg über Generationen hinweg, indem wir Dienstleistungen bereitstellen und das öffentliche Interesse wahren, Gesetze vollziehen und politische Entscheidungen umsetzen, Teilhabe ermöglichen und unser Land mitgestalten.
Unsere Werte
Landesdienst bedeutet Dienst für die Menschen in Vorarlberg.
Wir sichern dabei die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit unter Berücksichtigung des Gemeinwohls. Eingriffe in die Freiräume der Menschen sind nur unter den Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichheit sowie von Treu und Glauben zulässig.
Wir sorgen dafür, dass unser Handeln geregelten und rechtmäßigen Verfahren folgt. Wir orientieren uns am Prinzip der Subsidiarität und fördern Eigenverantwortung und gesellschaftliche Solidarität. Wir arbeiten mit öffentlichen Mitteln und sind deshalb besonders der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit verpflichtet. Wir legen Rechenschaft ab über unser Tun und ermöglichen einfachen Zugang zu Informationen.
Wir sehen Vielfalt in unserer Gesellschaft als Chance und Chancenreichtum in Vorarlberg als zentrales Anliegen. Wir sorgen nachhaltig für eine generationengerechte und gesunde Entwicklung unseres Landes.
Unser Weg
Zukunftsorientiertes Verwaltungshandeln heißt für uns, den gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten.
Dafür nutzen wir die vielfältigen Kompetenzen und Fachkenntnisse in der Landesverwaltung. Wir bearbeiten aktuelle Anforderungen mit Blick in die Zukunft und agieren dabei gleichzeitig unterstützend und ordnend, schnell und präzise, mutig und verantwortungsbewusst.
Modernes Verwalten verstehen wir als die Fähigkeit, in Spannungsfeldern wirksam zu werden und innovativ zu handeln. Wir legen Wert auf Erfahrung, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und ein breites Handlungsspektrum, um auf Veränderungen oder Krisen reagieren zu können. Dadurch tragen wir zur Stabilität und Entwicklung unseres Landes bei.
Die Landesverwaltung ist eine lernende Organisation. Wir unterstützen Zusammenarbeit und Vernetzung, gezielte Aus- und Weiterbildung, Wissenstransfer sowie zeitgemäße Kommunikation.
Wir setzen auf offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Wir lassen uns über bewährte Verfahren auf neue Impulse ein, reflektieren Bestehendes und schaffen gezielt Platz für Neues. Eine aufgeschlossene und bürgernahe Verwaltung ist uns wichtig. Unsere Dienstleistungen sind einfach erreichbar und stehen den Menschen unkompliziert zur Verfügung. Wir stärken Teilhabe und Engagement der Menschen in und für Vorarlberg.
Unser Auftrag, unsere Werte und unsere Perspektiven machen die Landesverwaltung zur attraktiven Arbeitgeberin für Mitarbeitende in und für Vorarlberg.
Unsere Haltung
Wir sind uns unserer Rolle als Vorbild bewusst und nehmen diese Verantwortung ernst.
Die Art und Weise unseres Arbeitens ist in unseren Grundsätzen für Zusammenarbeit und Führung festgelegt. Integrität, Professionalität und Leistungsorientierung sind für uns die Voraussetzung, um das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung zu bestätigen und zu stärken.
>Landesverfassung
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Kontaktdaten
Regierungsdienste
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20105
F +43 5574 511 920195
regierungsdienste@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.