Landwirtschaft Diversifizierung
Förderungsziele der Diversifizierung der Tätigkeit ist die Verbesserung der Einkommensmöglichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Investionen und Aufwendungen zur Erreichung der Ziele werden gefördert.
Förderungsziele
- Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Marktes.
- Erwirtschaftung außerlandwirtschaftlichen Einkommens durch Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum unter Heranziehung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren.
Förderungsgegenstand
Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung:
Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen sowie zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung; Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und –bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung.
Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen, sofern diese Vorhaben nicht im Bereich der Maßnahmen „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ gemäß Punkt 4 oder „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“ gemäß Punkt 5 förderbar sind:
Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung;
Produkt- und Markenentwicklung sowie Marketingmaßnahmen, ausgenommen Werbung.
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.