UVP-Genehmigungsverfahren betreffend das Vorhaben „Hochwasserschutz Ill - km 11,600 – km 20,500“ (Wasserverband Ill-Walgau)
Kundmachung vom 26.08.2024: Edikt über die öffentliche Auflage der Projektunterlagen sowie der Umweltverträglichkeitserklärung samt Genehmigungsantrag, Kurzbeschreibung des Vorhabens und Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung. Beginn der Veröffentlichung: 27.08.2024
Beginn der Veröffentlichung: 27.08.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/kundmachung-hochwasserschutz-ill
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 21.11.2024 23:54
Der Wasserverband Ill-Walgau hat bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde mit Eingabe vom 14.09.2021 den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Hochwasserschutz Ill (km 11,600 – km 20,500)“ eingebracht. Daraufhin wurde das UVP-Verfahren eingeleitet. Nach mehreren Überarbeitungen und Ergänzungen wurden die Projektsunterlagen am 03.07.2024 bei der UVP-Behörde neu eingereicht.
Gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 hat die Behörde das Vorhaben u.a. im Internet auf der Website der Behörde kundzumachen. Nach § 9 Abs. 4 UVP-G 2000 sind der Kundmachung im Internet jedenfalls der Genehmigungsantrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.
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