Kulturinitiativen, Zentren Förderung
Die Förderung von Kulturveranstaltern umfasst ein breites spartenübergreifendes Spektrum. Gefördert werden, bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Kulturförderungsgesetz und den für die Kommissionsarbeit gültigen Anhaltspunkten und Kriterien (siehe Anhang), künstlerische und kulturelle Vorhaben von Einzelpersonen sowie künstlerische und kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresbeiträge und Projektförderungen). Dies umfasst auch die Förderung der spartenbezogenen Interessensvertretung (IG-Kultur Vorarlberg), Schnittstellenprojekte in den Bereichen Jugend, Integration, Bildung (VKS) und Kulturvermittlung sowie genderbezogene Schwerpunktsetzungen.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kulturförderungsgesetz
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Kontaktdaten
Kultur
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.