Kastrationspflicht von Katzen, die ins Freie gehen können
Männliche und weibliche Katzen, die ins Freie gehen können, müssen sobald sie geschlechtsreif sind, kastriert werden. Männliche und weibliche Katzen, die nur im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden, sollten, sobald sie die Geschlechtsreife erlangen, kastriert werden. Nur Katzen, mit denen verantwortlich und kontrolliert gezüchtet wird, sind davon ausgenommen.
Weibliche Katzen werden mit etwa 6 Monaten, männliche Katzen mit etwa 8 Monaten geschlechtsreif. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu einer Kastration an eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik.
Streunerkatzen, das sind Katzen ohne Besitzer, werden im Rahmen der Kastrationsaktion des Landes Vorarlberg, in Zusammenarbeit mit den Tierärzten des Landes, gratis kastriert. Katzen von finanziell schlecht gestellten Personen, werden zum halben Preis kastriert.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in jeder Tierarztpraxis des Landes, bei unseren Vorarlberger Tierschutzvereinen, dem Tierheim Dornbirn, in den Veterinärabteilungen der Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie beim Tierschutzombudsmann für Vorarlberg.
Bitte beachten Sie das unten angefügte Informationsblatt zur „Kastrationspflicht von Katzen, die ins Freie gehen können“. Dieses kann gerne auch zum Weiterverbreiten durch Tierschutzvereine (z.B. Versand mit einem Rundschreiben) und zur Auflage in Tierarztpraxen verwenden werden.
Mit der am 1. April 2016 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle gilt die gesetzliche Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen, die nicht zur Zucht verwendet werden.
Mit dem 1.Jänner 2018 gilt darüber hinaus auch eine Chip- und Registrierungspflicht für alle Zuchtkatzen (TSchG §24a).
Kontaktdaten
Tierschutzombudsstelle
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095