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Jubelhochzeit

Gemäß § 8 Auszeichnungs- und Gratulationengesetz können das Land und die Gemeinden Personen aus Anlass einer Geburt, einer Eheschließung, der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, eines besonderen Jubiläums eines der vorgenannten Anlässe oder aus Anlass einer besonderen sozialen Handlung gratulieren. 


Das Land Vorarlberg bzw. die jeweilige Wohnsitzgemeinde gratuliert Ehepaaren zum

  • 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
  • 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
  • 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)

Kontaktdaten

Jugend und Familie

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22175

F +43 5574 511 922195

jugend.familie@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.