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Jagdabgabe

Für alle im Land Vorarlberg bestehenden Jagdrechte ist eine Landesabgabe zu entrichten. Zur Entrichtung der Abgabe ist die Besitzerin oder der Besitzer des Jagdrechtes, im Fall der Jagdverpachtung die Jagdpächterin oder der Jagdpächter, verpflichtet.

Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Erhebung einer Jagdabgabe.

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