„Den Weg weisen“ - Betreuung-, Beratungs- und Förderstellen
Vorarlberger Integrationspfad - Deutsch lernen
An der Leitlinie „Teilhabe fördern und fordern – Zusammenhalt stärken“ orientiert sich auch das DEUTSCH LERNEN von Geflüchteten in Vorarlberg. Bereits als Asylwerbende beginnen diese mit Alphabetisierungs- und Deutschkursen, die dann als Konventionsflüchtlinge fortgesetzt werden. Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Asylwerbende laufen über die Caritas (Flüchtlings- und Migrationshilfe).
Bei Antrag auf Mindestsicherung sollen bisherige Deutschkursbestätigungen/ Prüfungszertifikate vorgelegt werden.
Mit Zuweisung zum Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) – Integrationszentrum Bregenz – durch die BH/das Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgt:
- Unterzeichnung der Integrationserklärung
- Orientierungsberatung
- und dann eine Sprachstandfeststellung im Rahmen des "Start-Paket Deutsch und Integration" (Niveauempfehlung für Deutschkurs) und Zubuchung zum Kurs.
Bei Niveauempfehlung Alpha bis B1 wird ein Kurs im „Startpaket Deutsch und Integration“ inkl. Prüfung ab dem Niveau A2 bzw. B1 absolviert. Ist das Niveau A2 oder höher (sowie eine Arbeitsfähigkeit vorhanden), erfolgt eine Zuweisung der BH an das AMS. Bei Sprachförderbedarf bis B1 erfolgt ein Kursbesuch im "Start-Paket Deutsch und Integration" sowie eine Arbeitsvermittlung durch das AMS. Bei Personen, die derzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, ist ebenfalls der Kursbesuch im "Start-Paket Deutsch und Integration" bis zum Abschluss des Niveaus B1 vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Individualförderung bis zu dem Niveau C1 durch den ÖIF möglich.
Weitere Links:
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.